Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzung für die Übernahme der gesetzlichen Krankenkasse:

§24h SGB V - bei auf Schwangerschaft und Geburt zurückzuführenden gesundheitlichen Einschränkungen. (keine Zuzahlung)

§ 38 SGB V - bei sonstigen Komplikationen/Krankheitsfällen (dazu gehören zum Beispiel auch physische/psychische Belastungen im ersten Jahr ab der Geburt). Hier kann eine Zuzahlung von 5-10€ durch die Krankenkasse verlangt werden.

Voraussetzungen:

Bestehende Schwangerschaft und ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe

Mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt im selbigen Haushalt (dazu zählt dein Neugeborenes)

Es ist keine weitere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt übernehmen kann, weil z.B. dein/e Partner/in tagsüber arbeitet oder du alleinerziehend bist.

 

Indikationen während der Schwangerschaft und nach der Geburt können sein:

Während deiner Schwangerschaft:

Wenn der Arzt oder die Ärztin dir Bettruhe verordnet hat  ( z.B. vorzeitige Wehen),

starke Schwangerschaftsübelkeit (Hypermensis),

Blutungen,

Risikoschwangerschaft,

Symphysenlockerung,

Psychsche Belastungen/Erschöfung,

Mehrlingsschwangerschaft

etc.

Nach deiner Geburt:

Geburtsverletzungen unterschiedlicher Art,

Wundheilungsstörungen,

Stillschwierigkeiten (z.B. wiederkehrender Milchstau oder Brustentzündung),

Wochenbettdepression/postpartale Erschöpfung,

Erkrankungen (physisch oder psychisch),

Zustand nach Sectio,

Operationen, 

etc.

 

Ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse die Kosten ganz oder Teilweise übernimmt, wird nach Prüfung deines Antrages zur Haushaltshilfe  entschieden. Diesen füllst Du oder mit mir gemeinsam aus und besprichst ihn mit deinem Arzt oder deiner Ärztin. Welcher/Welche die Notwendigkeitsbescheinigung einer Haushaltshilfe (Mütterpflegerin) ausstellen muss.

Zusammen mit meinem Kostenvoranschlag reichst du dann alle Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein. Sollte die Krankenkasse nur einen Teil meiner Kosten tragen, dann stelle ich die Differenz der Familie in Rechnung.

 

Hier kann ich dir gerne zur Seite stehen und dich in dem Prozess unterstützen, wenn du mich als deine Mütterpflegerin buchst.

Wichtig zu wissen: Bist du privat versichert, kläre bitte vorher mit deiner Krankenkasse ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernehmen.

 

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